Häufige Fragen
Was hat sich 2026 beim Laden des Dienstwagens zu Hause geändert?
Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 sind die monatlichen Pauschalen für das Laden von Dienstwagen zu Hause seit 1. Januar 2026 weggefallen. Steuerfrei erstattet werden kann nur noch der tatsächlich geladene Strom in kWh, entweder mit dem individuellen Stromtarif oder mit der Strompreispauschale von 0,34 € je kWh für 2026.
Brauche ich einen geeichten oder MID-zertifizierten Zähler?
Eine eichrechtskonforme oder MID-zertifizierte Messung wird nach Darstellung der Fachpresse nicht ausdrücklich verlangt, solange die geladenen kWh gesondert und nachvollziehbar dokumentiert sind. Als Quellen kommen unter anderem Fahrzeugdaten aus Hersteller-Apps, Wallbox-Daten und Zwischenzähler in Frage. Was der Arbeitgeber akzeptiert, regelt seine Car Policy.
Werden meine Screenshots hochgeladen?
Nein. Texterkennung und PDF laufen vollständig in Ihrem Browser. Bilder, Ladevorgänge, Name und Kennzeichen verlassen Ihr Gerät nicht.
Meine Auto-App zeigt nur Monatssummen.
Dann tragen Sie die Monatssumme als einen Eintrag ein und vermerken das Datum des Monatsendes. Prüfen Sie, ob die App Heimladen und öffentliches Laden getrennt ausweist.
Die Texterkennung hat etwas falsch gelesen.
Korrigieren Sie den Wert direkt in der Tabelle. Mit dem Schalter „Zuhause / Unterwegs“ nehmen Sie einen Ladevorgang aus der Erstattung heraus.
Akzeptiert mein Arbeitgeber das?
Das entscheidet Ihr Arbeitgeber. Der Nachweis enthält alle üblichen Angaben: Fahrzeug, Kennzeichen, Zeitraum, einzelne Ladevorgänge, Datenquelle, Strompreis und Betrag. Heben Sie die Screenshots für Rückfragen auf.
Was kostet Ladebeleg?
Der Nachweis hier ist kostenlos. Für die geplante iPhone-App mit automatischen Monatsberichten erhalten frühe Nutzer einen dauerhaften Vorzugspreis.